Schulschließungen – Potenziale der Berufskollegs dürfen nicht ignoriert werden

Bei allem Verständnis für die am Freitag den 11.12.20 ergriffenen Maßnahmen zur allgemeinen Kontaktreduzierung wird wieder deutlich, dass die Berufskollegs in der Pandemie nicht angemessen mitgedacht werden.

Seit dem Anstieg der Inzidenzzahlen fordern vlbs, vlw gemeinsam mit dem Handwerk und der Industrie, dass den Berufskollegs im Rahmen der Pandemie Freiräume eingeräumt werden. Ziel muss es sein, dass unsere Schulform flexibel auf die örtlich vorhandene pandemische Lage reagieren kann, ohne dass die berufliche Bildung darunter leidet. Durch eine flexible Umsetzung von E-Learning Konzepten und Veränderungen in der Unterrichtsorganisation wäre an den Berufskollegs kontinuierlich eine deutliche Kontaktreduzierung ohne Qualitätsverlust möglich. Wir Lehrerinnen und Lehrer sind trotz des deutlich erhöhten Arbeitsaufwandes dazu bereit, da es um die Gesundheit der Menschen geht.

Alle Schulen gleich zu behandeln, schadet im hohen Maße der Bildung, dem Gesundheitsschutz und der Existenz von Unternehmen. Ein unangekündigtes radikales ON und OFF der gesamten Bildungslandschaft verhindert kontinuierliches Lernen und Schulentwicklung.

Vollkommen unklar ist dem vlbs, warum der 21. und 22. Dezember sowie der 7. Und 8. Januar als „unterrichtsfrei“ deklariert wurden.

Die aktuellen Maßnahmen im Überblick:

  • Die Berufskollegs nutzen vom 14. bis 19.12.2020 die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Schulleitung entscheidet in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

  • Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen sollen in der Zeit vom 14. bis 19.12.2020 dahingehend geprüft wer­den, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler für die Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen.

  • Am 7. und 8. Januar 2021 findet kein Unterricht statt. Es sollen die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22.12.2020 gelten. Der 09.01. ist ungeklärt.

Die kurzfristigen Ankündigungen über die Aufhebung der Präsenzpflicht stellen Schulen, Familien und Ausbildungsbetreibe vor große und unnötige Herausforderungen.

Der vlbs fordert das Land auf,

  • den Berufskollegs Planungssicherheiten für das gesamte Schuljahr zu verschaffen,

  • abgestufte Szenarien – analog der RKI Empfehlungen zu entwickeln,

  • Schulentwicklung durch Entlastung der Lehrkräfte mit Anrechnungsstunden und zusätzliche Stellen zu beschleunigen.

Besuchen Sie unsere Corona – Info Seite unter www.vlbs.de

Michael Suermann
vlbs Landesvorsitzender